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VerpackungsverordnungVerpackVwichtiger Hinweis vorab:Bevor Sie sich in die Datenflut werfen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir für unsere Kunden eine Service für die VerpackV anbieten. In der Regel können wir für unsere Kunden die gesamte Abwicklung übernehmen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Bitte sprechen Sie mit uns und nutzen unsere Beratung unverbindlich und kostenfrei. (Sollten Sie von der Verpackungsverordnung betroffen sein und nichts tun, stellt das evtll. eine Ordnungswidirgkeit dar)
Nun zur VerpackVeinen kurzen Überblick finden Sie im nachfolgenden Textteil und den gesamten Verordnungstext weiter unten bei den Links.Die Verpackungsverordnung verpflichtet diejenigen, die verpackte Waren in Verkehr bzw. Handel bringen, die Rücknahme und Entsorgung der gebrauchten Verpackungen zu organisieren und finanzieren. Zu unterscheiden ist zwischen
Strenge Auflagen für die Rücknahme von Verpackungen, die in Privathaushalten anfallen, gelten seit 1. Januar 2009.
Gewerbliche Lieferanten und Kunden untereinander können wie bisher individuelle Regelungen treffen. Die Verpackungsverordnung regelt ausschließlich die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Verpackungen. Sie enthält keine Vorschriften darüber, wie Verpackungen beschaffen sein müssen oder welche Angaben auf der Verpackung erforderlich sind, wie z. B. Herstellerangaben, Produktbezeichnungen, Mengenangaben, Warnhinweise oder andere Kennzeichnungen. Nützliche Links und Informationen finden Sie hier:
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. Juni 2010 um 13:43 Uhr |

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