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Verpackungsverordnung

VerpackV

 

wichtiger Hinweis vorab

Bevor Sie sich in die Datenflut werfen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir für unsere Kunden eine Service für die VerpackV anbieten.

In der Regel können wir für unsere Kunden die gesamte Abwicklung übernehmen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Bitte sprechen Sie mit uns und nutzen unsere Beratung unverbindlich und kostenfrei.

(Sollten Sie von der Verpackungsverordnung betroffen sein und nichts tun, stellt das evtll. eine Ordnungswidirgkeit dar)

Nun zur VerpackV

Einen kurzen Überblick finden Sie im nachfolgenden Textteil und den gesamten Verordnungstext finden sie bei unseren LINKS.


Stand: 07.09.2009 - Wir haben Ausschnitte aus der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) aufgelistet. Die ausführliche und aktuelle Verordnung lesen Sie bitte direkt hier.

Die Verpackungsverordnung verpflichtet diejenigen, die verpackte Waren in Verkehr  bzw. Handel bringen, die Rücknahme und Entsorgung der gebrauchten Verpackungen zu organisieren und finanzieren.

Zu unterscheiden ist zwischen

  • Verpackungen die bei Unternehmen anfallen und
  • Verpackungen die in Privathaushalten anfallen.

Strenge Auflagen für die Rücknahme von Verpackungen, die in Privathaushalten anfallen, gelten seit 1. Januar 2009.

  • Unternehmen, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen als erste in Verkehr bringen, müssen sich an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligen. Die bisherige Variante „Selbstentsorger“ entfällt weitgehend.
  • Wer größere Mengen an Verpackungen in Verkehr bringt, muss darüber hinaus eine Vollständigkeitserklärung abgeben, erstmals zum 1. Mail 2009 für den Zeitraum April – Dezember 2008.

Gewerbliche Lieferanten und Kunden untereinander können wie bisher individuelle Regelungen treffen.

Die Verpackungsverordnung regelt ausschließlich die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Verpackungen. Sie enthält keine Vorschriften darüber, wie Verpackungen beschaffen sein müssen oder welche Angaben auf der Verpackung erforderlich sind, wie z. B. Herstellerangaben, Produktbezeichnungen, Mengenangaben, Warnhinweise oder andere Kennzeichnungen.

Nützliche Links und Informationen finden Sie hier.

Unsere Links werden stetig geprüft. Sollten ein oder mehrere Links nicht mehr aktuell sein, bitten wir um kurze Nachricht.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 19. Januar 2010 um 10:04 Uhr
 

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